Familienrecht
Adoption in Deutschland
Die Adoption eines Kindes in Deutschland ist ein streng reglementierter Prozess, der durch nationale Gesetze geregelt wird, die das Wohl des Kindes sicherstellen und ethische Praktiken wahren sollen. Das Verfahren umfasst gründliche Prüfungen und unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, um sicherzustellen, dass das Kind in einer sicheren, unterstützenden und liebevollen Umgebung untergebracht wird.
Die Adoption von Kindern wird in Deutschland hauptsächlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) geregelt.
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Deutsche Gesetze zur Adoption von Kindern
Der rechtliche Rahmen für Adoptionen in Deutschland basiert auf mehreren wichtigen Gesetzen, darunter das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG), das Haager Adoptionsübereinkommen und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Das BGB enthält die wichtigsten Bestimmungen für die inländische Adoption, einschließlich der Rechtsbeziehungen zwischen dem Kind und den Adoptiveltern. Das Adoptionsrecht findet sich vor allem in den Paragraphen 1741-1766 des BGB.
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG): Das Adoptionsvermittlungsgesetz regelt das Verfahren bei nationalen und internationalen Adoptionen und stellt sicher, dass die Vermittlung fachlich und ethisch einwandfrei durchgeführt wird.
- Haager Adoptionsübereinkommen: Dieses internationale Abkommen gilt für internationale Adoptionen und stellt sicher, dass angemessene Schutzmaßnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden. Deutschland ist seit 2002 Vertragsstaat.
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG): Dieses Gesetz regelt die Zuständigkeiten der Jugendämter bei der Überwachung von Adoptionsverfahren und der Gewährleistung des Kinderschutzes.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Adoptionen: die Inlandsadoption, d.h. die Adoption von Kindern, die in Deutschland leben, und die Auslandsadoption, d.h. die Adoption von Kindern aus anderen Ländern durch in Deutschland lebende Personen, die internationalen Regelungen unterliegt.
Das Adoptionsverfahren in Deutschland ist sehr detailliert und besteht aus mehreren Schritten:
- Erste Anfrage: Potenzielle Adoptiveltern müssen sich an das örtliche Jugendamt oder eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Diese informieren über das Verfahren und die rechtlichen Voraussetzungen.
- Antrag: Adoptiveltern müssen einen formellen Antrag stellen. Dazu gehören persönliche Unterlagen wie Einkommensnachweise, Gesundheitszeugnisse und Führungszeugnisse. Das Jugendamt führt auch eine Hausuntersuchung durch, um die Eignung der Eltern zu prüfen.
- Vorbereitung und Beratung: Adoptiveltern müssen an Beratungs- und Vorbereitungskursen teilnehmen. Diese Kurse sollen sicherstellen, dass sie die mit einer Adoption verbundenen Pflichten verstehen und für das Kind angemessen sorgen können.
- Auswahl: Nach der Bewilligung werden die Adoptiveltern auf eine Warteliste gesetzt. Das Auswahlverfahren wird sorgfältig durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Wohl des Kindes an erster Stelle steht.
- Probezeit: Nachdem das Kind bei der Adoptivfamilie untergebracht wurde, gibt es eine Probezeit (in der Regel ein Jahr), in der Sozialarbeiter die Familie genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Adoption erfolgreich ist.
- Abschluss: Wenn die Probezeit erfolgreich verläuft, wird die Adoption vor Gericht abgeschlossen. Die Adoptiveltern erhalten die vollen elterlichen Rechte und der rechtliche Status des Kindes wird geändert, einschließlich der Änderung der Geburtsurkunde, um die Adoptiveltern als rechtliche Vormünder zu kennzeichnen.
Internationale Adoptionen unterliegen in Deutschland dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption. Das Übereinkommen stellt sicher, dass internationale Adoptionen nach ethischen Grundsätzen durchgeführt und die Rechte des Kindes geschützt werden. In Deutschland lebende Personen, die ein Kind aus einem anderen Land adoptieren möchten, müssen ein ähnliches Antragsverfahren durchlaufen, aber auch die Gesetze des Herkunftslandes des Kindes beachten.
Für die Adoption ist die Zustimmung der leiblichen Eltern erforderlich, es sei denn, sie haben ihre elterlichen Rechte wegen Vernachlässigung oder aus anderen rechtlichen Gründen verloren. In Deutschland behalten die leiblichen Eltern in der Regel mindestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes ihre elterlichen Rechte, damit sie die Entscheidung, das Kind zur Adoption freizugeben, noch einmal überdenken können. Sobald die Adoption rechtskräftig ist, erlöschen alle rechtlichen Bindungen zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind.
Die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern tauschen in der Regel keine Informationen aus, die zur Identifizierung der anderen Person führen könnten, und es besteht kein ständiger Kontakt.
Voraussetzungen
Die Eignung zur Adoption ist in Deutschland streng geregelt, um sicherzustellen, dass die potenziellen Eltern in der Lage sind, dem Kind ein stabiles, liebevolles und förderndes Umfeld zu bieten.
Die Adoption steht Einzelpersonen und verheirateten Paaren offen, die bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen, wobei das deutsche Recht im Interesse des Kindeswohls der Familie mit zwei Elternteilen den Vorzug gibt.
Nur verheiratete Paare können ein Kind gemeinsam adoptieren, unverheiratete Lebenspartner nicht. Beide Ehepartner müssen bestimmte Altersvoraussetzungen erfüllen: Ein Ehepartner muss mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Adoptiveltern eine gewisse Reife und Stabilität erreicht haben, bevor sie die Verantwortung für die Erziehung eines Kindes übernehmen.
Auch Alleinstehende können in Deutschland adoptieren, allerdings kann das Verfahren komplizierter sein. Alleinstehende Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Obwohl alleinstehende Bewerber zugelassen sind, können die Adoptionsbehörden eine strengere Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass ein alleinerziehender Elternteil in der Lage ist, die Verantwortung für das Kind allein zu übernehmen. Alleinstehend zu sein schließt jedoch nicht aus, dass eine Person als Adoptivelternteil zugelassen wird, insbesondere wenn sie eine starke persönliche und finanzielle Stabilität nachweisen kann.
Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland nur dann adoptieren, wenn sie verheiratet sind. Seit der Einführung des Ehegleichstellungsgesetzes im Jahr 2017 haben gleichgeschlechtliche Ehepaare die gleichen gesetzlichen Adoptionsrechte wie heterosexuelle Paare. Das Gesetz stellt sicher, dass die sexuelle Orientierung kein Hindernis darstellt, solange das Paar die anderen Zulassungsvoraussetzungen wie Alter und Stabilität der Beziehung erfüllt.
Der gesetzliche Rahmen legt auch Wert auf den Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und dem Kind. Im Allgemeinen ist ein angemessener Altersunterschied von mindestens 15 Jahren erforderlich, wobei in bestimmten Fällen Ausnahmen gemacht werden können. Diese Richtlinie soll typische Eltern-Kind-Beziehungen widerspiegeln und sicherstellen, dass sich die Adoptiveltern in einer angemessenen Lebensphase befinden, um ein Kleinkind zu betreuen oder einen Jugendlichen zu erziehen.
Ablehnung einer Adoption: Warum?
Eine Adoption kann in Deutschland aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden, die in erster Linie das Kindeswohl betreffen. Im Rahmen des Adoptionsverfahrens werden die potenziellen Eltern gründlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie dem Kind ein sicheres, stabiles und fürsorgliches Umfeld bieten können.
- Unvollständige oder ungenaue Unterlagen: Potenzielle Adoptiveltern müssen umfangreiche Unterlagen einreichen, einschließlich finanzieller Unterlagen, medizinischer Gutachten und Hintergrundüberprüfungen. Wenn eines dieser Dokumente unvollständig oder ungenau ist, kann das Adoptionsverfahren abgebrochen werden. In einigen Fällen werden die Antragsteller aufgefordert, die Mängel zu beheben, aber wiederholte oder schwerwiegende Probleme mit den Unterlagen können zu einer Ablehnung führen.
- Unzureichende finanzielle Stabilität: Einer der wichtigsten Faktoren, der während des Adoptionsverfahrens bewertet wird, ist die finanzielle Stabilität der potenziellen Eltern. Die Adoptionsbehörden müssen sicherstellen, dass die Adoptiveltern in der Lage sind, für die Grundbedürfnisse des Kindes wie Unterkunft, Bildung und Gesundheitsversorgung aufzukommen. Wenn die Bewerber nicht über ein stabiles Einkommen verfügen oder sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, kann die Adoption abgelehnt werden. Die Behörden möchten vermeiden, dass ein Kind in einem Heim untergebracht wird, in dem es mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Instabilität konfrontiert sein könnte.
- Gesundheitliche Bedenken: Sowohl die körperliche als auch die geistige Gesundheit sind wichtige Faktoren bei der Beurteilung potenzieller Adoptiveltern. Leidet ein Bewerber an einer schweren oder chronischen Krankheit, die seine Fähigkeit, für das Kind zu sorgen, beeinträchtigen könnte, kann die Adoption abgelehnt werden. Ebenso können psychische Probleme, insbesondere wenn sie unbehandelt bleiben, Zweifel an der Fähigkeit der Eltern aufkommen lassen, den emotionalen und psychologischen Anforderungen der Kindererziehung gerecht zu werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Adoptiveltern langfristig in der Lage sind, den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden.
- Mangelnde emotionale oder psychologische Bereitschaft: Eine Adoption ist eine lebensverändernde Verpflichtung und die Behörden müssen sicher sein, dass die potenziellen Eltern emotional bereit sind, die Verantwortung der Elternschaft zu übernehmen. Anzeichen für ungelöste persönliche Probleme, mangelnde emotionale Stabilität oder Schwierigkeiten im Umgang mit Stress können zu einer Ablehnung führen. Die Adoptionsvermittlungsstellen beurteilen die emotionale Gesundheit der Bewerber häufig durch Gespräche, Hausbesuche und psychologische Gutachten.
- Unangemessene Wohnverhältnisse: Potenzielle Adoptiveltern müssen über angemessene und stabile Wohnverhältnisse verfügen. Wenn ihre Wohnverhältnisse als ungeeignet für die Erziehung eines Kindes angesehen werden (z. B. unsichere Umgebung, Platzmangel oder vorübergehende Unterbringung), kann die Adoption abgelehnt werden. Die Behörden müssen sicherstellen, dass das Kind in ein sicheres und stabiles Zuhause vermittelt wird, in dem es sich gut entwickeln kann.
- Unverträglichkeit zwischen Kind und Adoptiveltern: Im deutschen Adoptionsverfahren wird großer Wert darauf gelegt, dass das richtige Kind in die richtige Familie kommt. Wenn die Behörden der Meinung sind, dass die potenziellen Eltern nicht zu einem bestimmten Kind passen – zum Beispiel aufgrund kultureller, religiöser oder emotionaler Unterschiede – kann die Adoption abgelehnt werden. Wenn ein Kind beispielsweise besondere Bedürfnisse hat und die Adoptiveltern nicht in der Lage sind, diese zu erfüllen, kann die Zusammenführung als ungeeignet angesehen werden.
Arten der Adoption
In Deutschland gibt es verschiedene Arten der Adoption, die sich nach Faktoren wie dem Alter des Kindes, der Herkunft des Kindes und der Beziehung zwischen dem Kind und den künftigen Adoptiveltern unterscheiden.
Diese Adoptionsformen sind auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensumstände von Kindern und künftigen Adoptiveltern in Deutschland zugeschnitten.
Jede Adoptionsform hat spezifische rechtliche Anforderungen und Verfahren, die das Wohl des Kindes schützen und gleichzeitig die Schaffung eines stabilen familiären Umfelds erleichtern sollen.
Inlandsadoption
Dies ist die Adoption eines Kindes, das in Deutschland lebt. Sie ist die häufigste Form der Adoption und kann Kinder unterschiedlichen Alters betreffen, vom Säugling bis zum Erwachsenen. Die Inlandsadoption bedarf der Zustimmung des örtlichen Jugendamtes und unterliegt dem deutschen Recht.
Internationale Adoption
Eine internationale Adoption ist die Adoption eines Kindes aus einem anderen Land. Deutschland hat das Haager Adoptionsübereinkommen unterzeichnet, das eine ethische Praxis und den Schutz von Kindern über Grenzen hinweg gewährleistet. Potenzielle Adoptiveltern müssen sowohl das deutsche Recht als auch das Recht des Herkunftslandes des Kindes beachten. Internationale Adoptionen sind aufgrund der Komplexität der internationalen Regelungen oft langwierig.gulations.
Adoption eines Stiefkindes (Stiefkindadoption)
Eine Stiefkindadoption liegt vor, wenn ein Ehepartner das leibliche Kind seines Partners aus einer früheren Beziehung adoptiert. In diesem Fall übernimmt der adoptierende Stiefelternteil die vollen gesetzlichen Elternrechte und -pflichten für das Kind. Diese Art der Adoption kommt in der Regel in Patchworkfamilien vor und kann die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils erfordern, es sei denn, diesem wurden die elterlichen Rechte entzogen.
Adoption durch Verwandte
Verwandte wie Großeltern, Tanten, Onkel oder erwachsene Geschwister können ein Kind innerhalb ihrer erweiterten Familie adoptieren. Dies kann geschehen, wenn die leiblichen Eltern nicht in der Lage oder nicht geeignet sind, für das Kind zu sorgen. Die Adoption durch Verwandte unterliegt denselben rechtlichen Verfahren wie andere Adoptionen, kann jedoch in Situationen, in denen das Kind in der Familie bleiben kann, bevorzugt werden.
Adoption älterer Kinder
Obwohl viele Adoptionen Babys oder Kleinkinder betreffen, ist es auch möglich, ältere Kinder oder Jugendliche aus dem In- oder Ausland zu adoptieren. Die Adoption älterer Kinder kann zusätzliche Vorbereitungen erfordern, da das Kind möglicherweise emotionale Bindungen aufgebaut hat oder besondere Unterstützung benötigt, um sich an sein neues familiäres Umfeld zu gewöhnen.
Adoption von Kindern mit besonderen Bedürfnissen
Diese Art der Adoption betrifft Kinder mit körperlichen, emotionalen oder psychischen Problemen, die eine besondere Betreuung benötigen. Diese Adoptionen erfordern oft zusätzliche Unterstützung, um dem Kind und den Adoptiveltern zu helfen, mit den besonderen Bedürfnissen des Kindes umzugehen. Kinder mit besonderen Bedürfnissen können sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland adoptiert werden.
Vertrauliche Adoption
Bei einer geschlossenen Adoption kennen die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern die Identität der jeweils anderen Partei nicht. Nach Abschluss der Adoption besteht kein Kontakt mehr zwischen den beiden Parteien. Die Akten des Kindes können versiegelt werden und das Kind kann erst ab einem bestimmten Alter Zugang zu Informationen über seine leiblichen Eltern erhalten.
Offene Adoption
Im Gegensatz zur geschlossenen Adoption besteht bei der offenen Adoption ein ständiger Kontakt zwischen der Adoptivfamilie und den leiblichen Eltern. Der Grad der Offenheit kann von gelegentlichen Updates und Briefen bis hin zu persönlichen Besuchen reichen. Offene Adoptionen sind in Deutschland weniger verbreitet, können aber je nach den Wünschen beider Parteien und dem Wohl des Kindes arrangiert werden.
Adoption von erwachsenen Kindern
In bestimmten Fällen können in Deutschland auch erwachsene Kinder adoptiert werden. Dies geschieht häufig aus erbrechtlichen Gründen oder um eine langjährige Eltern-Kind-Beziehung zu formalisieren. Das Verfahren der Erwachsenenadoption ist einfacher als das der Minderjährigenadoption, da es in der Regel nicht die gleichen Prüfungen und Kontrollen umfasst.
Wie können wir Sie bei einer Adoption in Deutschland unterstützen?
Als Anwaltskanzlei, die sich auf das Adoptionsrecht in Deutschland spezialisiert hat, bietet unsere Kanzlei für Familienrecht in Berlin ein umfassendes Leistungsspektrum, um unsere Mandanten in jeder Phase des Adoptionsverfahrens zu unterstützen.
Wenn Sie erwägen, ein Kind in Deutschland zu adoptieren, können wir Ihnen wie folgt helfen:
- Adoptionsberatung und Rechtsberatung: Wir beraten Sie individuell über die rechtlichen Voraussetzungen, Verfahren und möglichen Herausforderungen einer Adoption in Deutschland. Unabhängig davon, ob Sie eine nationale oder internationale Adoption erwägen, unsere Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und helfen Ihnen, die einzelnen Schritte zu verstehen.
- Vorbereitung und Einreichung der Anträge: Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen, einschließlich finanzieller Unterlagen, persönlicher Referenzen und Anträge, und stellt sicher, dass alles korrekt ausgefüllt und nach deutschem Recht eingereicht wird.
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren: Der Abschluss einer Adoption in Deutschland bedarf der gerichtlichen Genehmigung. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte vertreten Sie in allen erforderlichen Gerichtsverfahren und vertreten Ihren Fall vor Gericht, um sicherzustellen, dass die Adoption rechtlich genehmigt wird und die Übertragung der elterlichen Rechte auf Sie reibungslos und ohne Verzögerung erfolgt.
- Hilfe bei internationalen Adoptionen: Internationale Adoptionen sind rechtlich noch komplexer, da sie sowohl dem deutschen Recht als auch dem Recht des Herkunftslandes des Kindes entsprechen müssen. Wir helfen unseren Mandanten, die Anforderungen einer internationalen Adoption zu bewältigen, arbeiten mit internationalen Behörden zusammen und stellen sicher, dass das Haager Adoptionsübereinkommen vollständig eingehalten wird.
- Offene oder geschlossene Adoption: Unabhängig davon, ob Sie eine vertrauliche (geschlossene) Adoption oder eine offene Adoption mit ständigem Kontakt zu den leiblichen Eltern anstreben, können wir Ihnen bei der Ausarbeitung rechtsverbindlicher Vereinbarungen helfen, die die Bedingungen festlegen, die Rechte sowohl des Kindes als auch der Adoptiveltern schützen und sicherstellen, dass die Vereinbarung im besten Interesse des Kindes ist.
* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig und weist besondere Umstände auf, die im Einzelnen von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollten, der in der Lage ist, die spezifische Situation zu beurteilen.
Lassen Sie sich vor einer Adoption fachkundig beraten
Eine Adoption ist eine lebensverändernde Entscheidung, die sorgfältiger rechtlicher Beratung bedarf, damit die Rechte des Kindes und der Adoptiveltern gewahrt bleiben. Von der Einreichung der Unterlagen bis zum Umgang mit den Behörden sorgen wir dafür, dass Ihr Adoptionsverfahren reibungslos und in voller Übereinstimmung mit dem deutschen Recht abläuft.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein Beratungsgespräch mit einem Familienanwalt in Berlin zu vereinbaren und Ihren Weg zur Adoption mit Zuversicht zu beginnen.
Unser Team ist für Sie da, um den Adoptionsprozess zu vereinfachen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und Ihr Fall reibungslos abläuft.
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