Familienrecht

Aufteilung des Vermögens und des ehelichen Eigentums

Bei der Vermögensaufteilung in Deutschland sind Klarheit, Fairness und juristische Präzision entscheidend. LSI Berlin unterstützt nationale und internationale Mandanten bei der Regelung des ehelichen Vermögens und finanzieller Ausgleichsansprüche.

Wir stellen sicher, dass Immobilien, Investitionen, Renten und Unternehmensanteile gemäß dem deutschen Familienrecht korrekt bewertet und verteilt werden.

Darüber hinaus beraten wir Mandanten umfassend in den Bereichen Familienrecht und Scheidung in Berlin, um eine vollständige rechtliche Betreuung in jeder Phase zu gewährleisten.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Aufteilung des ehelichen Vermögens nach deutschem Recht
  • Bewertung von gemeinsamen und individuellen Vermögenswerten
  • Erstellung und Verhandlung von Vereinbarungen
  • Anerkennung ausländischer Güterstände
  • Vertretung vor deutschen Familiengerichten

Die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist der rechtliche Prozess, bei dem Vermögenswerte und Schulden, die während der Ehe erworben wurden, im Falle einer Scheidung zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Dabei wird festgestellt, welchem Ehepartner welches Eigentum gehört und wie dieses gemäß den geltenden Gesetzen oder Vereinbarungen fair verteilt werden soll.

In Deutschland wird dieser Vorgang als „Vermögensaufteilung“ oder „Vermögensauseinandersetzung“ bezeichnet. Die Regeln für die Aufteilung des ehelichen Vermögens hängen vom gewählten Güterstand der Ehegatten ab. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall.

In diesem Artikel erläutern wir die verschiedenen Güterstände, ihre Auswirkungen auf die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall sowie die steuerlichen Folgen einer Vermögensauseinandersetzung. Außerdem geben wir praktische Hinweise für den Fall, dass Sie sich derzeit in diesem Prozess befinden.

Da jeder Fall einzigartig ist, kontaktieren Sie unsere Kanzlei, um zu besprechen, wie wir Sie bei der Aufteilung Ihres ehelichen Vermögens unterstützen und Ihre finanziellen Interessen schützen können.

Sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft mit einer fachkundigen Rechtsberatung zur Aufteilung des ehelichen Vermögens.

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Aufteilung des ehelichen Vermögens – was das Gesetz sagt

In Deutschland richtet sich die Aufteilung des ehelichen Vermögens im Falle einer Scheidung in erster Linie nach dem Güterrecht. Der gesetzliche Güterstand ist, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Ehegatten können jedoch auch durch einen Ehevertrag einen anderen Güterstand wählen, etwa die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft.

Zugewinngemeinschaft

Dieser Güterstand gilt automatisch, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben.

Sie ist in den §§ 1363, 1372–1374 BGB geregelt.

In der Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehepartner das Eigentum an dem Vermögen, das er oder sie in die Ehe eingebracht hat, sowie an dem während der Ehe erworbenen Vermögen. Beide verwalten ihr Eigentum während der Ehe eigenständig.

Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinn jedes Ehegatten berechnet, also die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen bei Eheschließung und dem Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte dieser Differenz an den anderen zahlen, sodass beide Ehegatten gleichmäßig am Vermögenszuwachs während der Ehe beteiligt sind.

In der Regel bleiben bestimmte Vermögenswerte, wie Erbschaften oder Schenkungen, von der Berechnung des Zugewinns ausgenommen.

Gütertrennung

Bei der Gütertrennung findet keine gemeinschaftliche Vermögensbildung statt und es wird kein Zugewinnausgleich vorgenommen (§ 1414 BGB).

Dieser Güterstand kann durch einen notariellen Ehevertrag vor oder nach der Eheschließung vereinbart werden (§ 1363 Abs. 2 BGB).

Jeder Ehegatte behält sein Eigentum vollständig – sowohl während der Ehe als auch nach der Scheidung. Ein Ausgleich von während der Ehe erzielten Vermögenszuwächsen erfolgt nicht.

Dieser Güterstand bietet sich insbesondere an, wenn einer oder beide Ehepartner ihr individuelles Vermögen – etwa Unternehmen oder Erbschaften – schützen möchten.

Gütergemeinschaft

Dieser Güterstand ist selten und muss ausdrücklich im Ehevertrag vereinbart werden.

Grundsätzlich wird das Vermögen beider Ehegatten gemeinschaftliches Eigentum, mit Ausnahme bestimmter persönlicher Gegenstände oder Erbschaften. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt, ebenso wie gemeinsame Schulden.

Die Gütergemeinschaft ist in den §§ 1415, 1416 und 1470 BGB geregelt.

Eheverträge (vor- und nachehelich)

Ehegatten können durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag vom gesetzlichen Güterstand abweichen oder einen anderen Güterstand wählen (§ 1410 BGB). Der Notar stellt sicher, dass beide Partner die rechtlichen Folgen des Vertrags vollständig verstehen.

Ein Ehevertrag kann auch einzelne Aspekte des gesetzlichen Güterstands modifizieren, beispielsweise können bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder die Vermögensaufteilung begrenzt werden. So lässt sich beispielsweise festlegen, dass ein Familienunternehmen im Falle einer Scheidung nicht geteilt wird.

Ein Ehevertrag kann auch Unterhaltsregelungen enthalten. Allerdings können Klauseln, die einen Ehepartner unangemessen benachteiligen, beispielsweise im Hinblick auf Kindesunterhalt oder bei erheblichen wirtschaftlichen Ungleichheiten, gerichtlich angefochten werden. Gemäß § 138 BGB sind sittenwidrige Vereinbarungen nichtig, insbesondere wenn sie einem Ehepartner den angemessenen Lebensunterhalt entziehen würden.

Eheverträge sind insbesondere für Personen sinnvoll, die:

  • bestimmte Vermögenswerte (z. B. Unternehmen, Erbschaften, Immobilien) schützen möchten,
  • klare Regelungen zur Vermögensaufteilung wünschen, um Konflikte zu vermeiden,
  • individuelle Bedürfnisse, etwa Kinder aus früheren Ehen oder komplexe Vermögensstrukturen, berücksichtigen möchten.
  • eine faire, aber geschützte Vermögensverwaltung bei großem Vermögensgefälle anstreben.

Arten von Vermögenswerten

Die Aufteilung des Vermögens hängt vom gewählten Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) ab.

Zu den wichtigsten zu teilenden Vermögenswerten gehören:

  • Immobilien (z. B. das Familienhaus)
  • Bankguthaben und Ersparnisse
  • Kapitalanlagen (Aktien, Fonds, Depots)
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Persönliches Eigentum (Fahrzeuge, Schmuck, Möbel)
  • Lebensversicherungen
  • Geistiges Eigentum
  • Hausrat

Erbschaften und Schenkungen sind in der Regel von der Aufteilung ausgenommen.

Eheliches Haus und Immobilienaufteilung

Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen, das ein Ehegatte bereits vor der Ehe besessen hat, sein Eigentum. Vermögen, das während der Ehe erworben wird, wird hingegen in die Berechnung des Endvermögens einbezogen, um den Zugewinn beider Ehepartner zu ermitteln.

Erhöht sich der Wert eines Vermögensgegenstands während der Ehe, so unterliegt nur dieser Wertzuwachs der Aufteilung, nicht jedoch das Eigentum selbst.
Beispiel: Wenn Ehegatte A vor der Ehe ein Haus im Wert von 100.000 Euro besaß und dieses zum Zeitpunkt der Scheidung 150.000 Euro wert ist, beträgt der Zugewinn 50.000 Euro. Die Hälfte dieses Betrags (25.000 Euro) steht Ehegatte B zu.

Haben die Ehegatten hingegen den Güterstand der Gütertrennung gewählt, so behält jeder Ehegatte das vollständige Eigentum an seinem Vermögen. Es findet keine Vermögensaufteilung statt – unabhängig davon, ob das Vermögen vor oder während der Ehe erworben wurde.
Ein weiteres Beispiel: Besitzt Ehegatte A ein Haus im Wert von 150.000 Euro und Ehegatte B eine zweite Immobilie im Wert von 50.000 Euro, so behält nach der Scheidung jeder Ehegatte sein jeweiliges Eigentum. Eine Umverteilung oder Teilung erfolgt nicht.

In der Gütergemeinschaft gilt hingegen: Alles Vermögen, das während der Ehe erworben wird – und teilweise auch solches, das vor der Ehe vorhanden war (sofern es nicht ausdrücklich im Ehevertrag ausgenommen wurde) – wird gemeinschaftliches Eigentum beider Ehegatten.

Im Scheidungsfall wird dieses gemeinsame Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt. In der Praxis bedeutet dies in der Regel, dass das Vermögen verkauft oder ein Ehegatte den anderen für dessen Anteil auszahlt.
Beispiel: Besitzt das Ehepaar gemeinsam ein Haus im Wert von 300.000 €, so hat im Scheidungsfall jeder Ehegatte Anspruch auf 150.000 € des Werts.

Hypotheken und Kredite

Für Hypotheken und andere Schulden gilt eine ähnliche Regelung wie bei der Vermögensaufteilung.

Schulden, die während der Ehe entstanden sind, können die Berechnung des Endvermögens beeinflussen. Sie werden jedoch grundsätzlich getrennt betrachtet, es sei denn, es handelt sich um gemeinsame Schulden im Rahmen der Zugewinngemeinschaft, wie etwa eine Hypothek auf eine gemeinsam erworbene Immobilie. Verbindlichkeiten, die gemeinsamen Zwecken oder der Führung des gemeinsamen Haushalts dienten, wirken sich auf die Zugewinnberechnung aus.

Grundsätzlich haftet jeder Ehegatte allein für seine eigenen Schulden. Im Güterstand der Gütertrennung besteht keine Verpflichtung, Hypotheken oder andere während der Ehe aufgenommene Verbindlichkeiten gemeinsam zu tragen oder auszugleichen.

Im Güterstand der Gütergemeinschaft hingegen gelten gemeinsame Schulden als Bestandteil des gemeinschaftlichen Vermögens und werden zu gleichen Teilen zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

Wurde beispielsweise während der Ehe eine Hypothek auf eine gemeinsam besessene Immobilie aufgenommen, sind nach der Scheidung beide Parteien gleichermaßen für die Rückzahlung verantwortlich.

Unternehmensbeteiligungen

Wenn das Unternehmen von Ehegatte A zum Zeitpunkt der Eheschließung 200.000 Euro wert war und zum Zeitpunkt der Scheidung 300.000 Euro, beträgt der Zugewinn 100.000 Euro. Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft wird dieser Betrag hälftig geteilt, sodass Ehegatte B einen Anspruch auf 50.000 Euro hat.

Bei der Gütertrennung bleibt das Unternehmen vollständig im Eigentum des jeweiligen Ehegatten. Eine Aufteilung des Unternehmens oder seiner Gewinne erfolgt nicht.

In der Gütergemeinschaft hingegen gilt ein während der Ehe erworbenes Unternehmen als gemeinschaftliches Eigentum. Im Scheidungsfall wird dessen Wert zu gleichen Teilen zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

Steuerliche Auswirkungen der Vermögensaufteilung

Die Aufteilung des ehelichen Vermögens im Falle einer Scheidung kann in Deutschland unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben, die sich nach der Art des Vermögenswerts und der Art der Übertragung zwischen den Ehegatten richten.

In der Regel wird die Vermögensaufteilung so gestaltet, dass keine unmittelbaren Steuerbelastungen entstehen, insbesondere bei Übertragungen zwischen Ehegatten. Zukünftige Einkünfte aus übertragenen Vermögenswerten sowie Unterhaltszahlungen können jedoch steuerpflichtig sein. Letztlich bestimmen die individuellen finanziellen Verhältnisse der Ehegatten nach der Scheidung, wie die Steuern auf das geteilte Vermögen angewendet werden.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Auswirkungen in verschiedenen Bereichen.

Vermögensart

Steuerliche Auswirkungen

Immobilien

Übertragungen zwischen Ehegatten sind von der Spekulationssteuer sowie von der Grunderwerbsteuer (GrEStG) befreit.

Unternehmensbeteiligungen

Es findet keine sofortige Besteuerung bei der Übertragung statt, zukünftige Einkünfte aus dem Unternehmen unterliegen jedoch der regulären Einkommensteuer.

Kapitalanlagen (z. B. Wertpapierdepots)

Die Übertragung ist steuerneutral; künftige Erträge (Dividenden, Zinsen) sind beim empfangenden Ehegatten steuerpflichtig.

Rentenansprüche

Beim Versorgungsausgleich fällt keine Steuer an, spätere Rentenzahlungen sind jedoch als Einkommen steuerpflichtig.

Unterhaltszahlungen

Für den zahlenden Ehegatten sind bis zu 13.805 € jährlich steuerlich absetzbar, beim empfangenden Ehegatten sind sie als Einkommen zu versteuern.

Kindesunterhalt

Es ist weder für den Zahlenden steuerlich absetzbar noch für den Empfänger steuerpflichtig.

Persönliches Eigentum

Übertragungen beweglicher Sachen (z. B. Möbel, Fahrzeuge) sind steuerneutral.

Kapitalertragsteuer

Grundsätzlich fällt bei Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten während der Ehe oder im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung keine Kapitalertragsteuer an. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Übertragungen von Vermögenswerten im Zuge der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung in der Regel steuerneutral.

Gemäß § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) sind Übertragungen von Grundstücken zwischen Ehegatten im Rahmen der Aufteilung des ehelichen Vermögens von der Grunderwerbsteuer befreit.

Übertragt ein Ehegatte im Zuge einer Scheidungsvereinbarung das Familienheim auf den anderen, fallen weder Kapitalertragsteuer noch Grunderwerbsteuer an.

Grunderwerbsteuer

Wie oben erwähnt, ist die Übertragung von Immobilien zwischen Ehegatten während der Ehe oder im Rahmen einer Scheidung gemäß § 3 Abs. 4 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Befreiung gilt jedoch ausschließlich für Ehegatten. Wird die Immobilie später an einen Dritten verkauft, gelten die allgemeinen Regelungen der Grunderwerbsteuer.

Einkommensteuer

Vermögensübertragungen im Zusammenhang mit einer Scheidung haben in der Regel keine unmittelbaren einkommensteuerlichen Folgen. Einkünfte aus bestimmten Vermögenswerten – etwa Mieteinnahmen aus Immobilien, Dividenden aus Kapitalanlagen oder Zinserträge – unterliegen jedoch weiterhin der Einkommensteuer und werden nach der jeweiligen Steuerklasse der geschiedenen Ehegatten besteuert.

Übertragt ein Ehegatte im Rahmen der Scheidung ein Wertpapierdepot auf den anderen, ist dieser künftig für die Besteuerung der daraus erzielten Erträge verantwortlich.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, hat keine unmittelbaren steuerlichen Folgen. Sobald die Rentenleistungen jedoch tatsächlich ausgezahlt werden, unterliegen sie beim Empfänger der regulären Einkommensteuer gemäß den allgemeinen Vorschriften zur Rentenbesteuerung.

Schenkungssteuer

Übertragungen von Vermögen zwischen Ehegatten – sowohl während der Ehe als auch im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung – sind gemäß § 13 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) grundsätzlich von der Schenkungssteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt insbesondere für Vermögensaufteilungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

Bei geerbten Vermögenswerten können jedoch andere Regeln gelten, insbesondere was die Art und Weise sowie den Zeitpunkt des Erhalts der Erbschaft betrifft und die Frage, ob diese weiterhin als separates Vermögen eingestuft wird. Ausführlichere Informationen zur Behandlung geerbter Vermögenswerte in Scheidungsverfahren einschließlich der damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen finden Sie auf unserer Seite zum Thema „Erbschaftsrechtsanwalt in Deutschland”.

Unterhalt

Muss ein Ehegatte nach der Scheidung Unterhalt leisten, kann der zahlende Ehegatte gemäß § 10 Abs. 1a EStG bis zu 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen, sofern der empfangende Ehegatte der Besteuerung dieser Unterhaltszahlungen zustimmt.

Dieser muss die erhaltenen Unterhaltszahlungen in seiner Steuererklärung als steuerpflichtiges Einkommen angeben.

Übertragung von Unternehmensanteilen

Wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmensanteil im Zuge einer Scheidung übertragen wird, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob die Übertragung als Verkauf oder als Teil der Vermögensaufteilung gilt.

Wird die Übertragung als Teil der ehelichen Vermögensauseinandersetzung betrachtet, entstehen in der Regel keine unmittelbaren steuerlichen Folgen. Künftige Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus dem Unternehmen nach der Scheidung unterliegen jedoch der regulären Besteuerung.

Kindesunterhalt

Im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt sind Zahlungen für den Kindesunterhalt steuerlich nicht absetzbar und stellen für den empfangenden Elternteil kein steuerpflichtiges Einkommen dar. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann diese Zahlungen steuerlich nicht geltend machen, und der Empfänger muss sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Praktische Tipps für den Umgang mit Vermögen während einer Scheidung

Die Verwaltung von Vermögen während einer Scheidung kann komplex sein und erfordert eine sorgfältige Planung, um eine faire und reibungslose Aufteilung sicherzustellen.

Nachfolgend finden Sie 10 praktische Tipps von einer Scheidungsanwalt in Berlin zum Umgang mit Vermögen während einer Scheidung in Deutschland. Natürlich ist jeder Fall einzigartig und erfordert eine fachkundige Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Situation zugeschnitten ist.

  1. Kennen Sie Ihren Güterstand:
    Informieren Sie sich über den für Ihre Ehe geltenden Güterstand – sei es Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Jeder Güterstand hat eigene Regeln für die Vermögensaufteilung. Zu wissen, welcher Güterstand auf Ihre Ehe zutrifft, ist entscheidend, um mit Ihrem Vermögen richtig umzugehen.
  2. Prüfen Sie Eheverträge:
    Haben Sie einen Ehevertrag oder einen nachträglichen Ehevertrag (auch nacheheliche Vereinbarung genannt) abgeschlossen, sollten Sie diesen sorgfältig prüfen. Denn er kann den gesetzlichen Güterstand verändern und spezifische Regelungen zur Vermögensaufteilung enthalten.
  3. Erfassen Sie alle Vermögenswerte und Schulden:
    Erstellen Sie eine vollständige Liste sämtlicher Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Bankkonten, Unternehmensbeteiligungen, Fahrzeuge, Investitionen, Rentenansprüche sowie persönlicher Gegenstände (zum Beispiel Schmuck oder Möbel). Vergessen Sie auch nicht, Ihre Schulden wie Hypotheken, Kredite oder Kreditkartenschulden aufzuführen.
  4. Berücksichtigen Sie versteckte oder weniger offensichtliche Vermögenswerte:
    Bedenken Sie auch weniger offensichtliche Vermögenswerte wie Lebensversicherungen, Urheberrechte, Lizenzgebühren oder geistiges Eigentum.
  5. Dokumentieren Sie Eigentum und Wert:
    Halten Sie fest, wem welcher Vermögenswert gehört und welchen ungefähren Wert dieser hat. Bei Schulden muss klar sein, welche gemeinsam und welche individuell sind.
  6. Lassen Sie hochwertige Vermögenswerte professionell bewerten:
    Beauftragen Sie qualifizierte Sachverständige mit der Bewertung von Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderen hochwertigen Vermögenswerten. Streitigkeiten über den Wert können Konflikte auslösen. Eine objektive, professionelle Bewertung hilft, diese zu vermeiden.
  7. Halten Sie Ihre Finanzunterlagen geordnet:
    Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie Kontoauszüge, Depotauszüge, Grundbuchauszüge, Kreditverträge und Unternehmensunterlagen. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert die Vermögensaufteilung und vermeidet Streit über fehlende Informationen.
  8. Verstehen Sie steuerliche Folgen von Vermögensübertragungen:
    In Deutschland sind Übertragungen von Vermögenswerten zwischen Ehepartnern im Rahmen einer Scheidung in der Regel steuerneutral. Bei bestimmten Vermögenswerten, etwa Wertpapierdepots oder Unternehmensanteilen, können jedoch künftige steuerliche Folgen entstehen, beispielsweise bei Dividenden oder Veräußerungsgewinnen.
  9. Planen Sie Ihre zukünftigen Bedürfnisse:
    Überlegen Sie, welche finanziellen Bedürfnisse Sie nach der Scheidung haben werden. Benötigen Sie eher liquide Mittel (zum Beispiel Bargeld oder Wertpapiere) oder langfristige Vermögenswerte (zum Beispiel Immobilien oder Rentenansprüche)? Es kann sinnvoll sein, über Vermögenswerte zu verhandeln, die Ihnen dabei helfen, Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  10. Erwägen Sie den Verkauf der gemeinsamen Immobilie:
    In vielen Scheidungen stellt das Familienhaus den wertvollsten Vermögenswert dar. Auch wenn es emotional schwierig ist, kann der Verkauf und die Teilung des Erlöses die praktischste Lösung sein – insbesondere, wenn die Immobilie für einen Ehepartner finanziell schwer zu halten wäre.

Eilen Sie den Prozess nicht. Eine Scheidungsvereinbarung hat oft langfristige finanzielle Folgen. Nehmen Sie sich daher Zeit, um eine faire Einigung zu erzielen, und stellen Sie sicher, dass Sie die Auswirkungen jeder Entscheidung auf Ihre finanzielle Zukunft verstehen. Manche Vermögenswerte, wie Immobilien oder Unternehmensanteile, können im Laufe der Zeit an Wert gewinnen. Berücksichtigen Sie daher die langfristigen Folgen, wenn Sie Vermögenswerte behalten oder abgeben.

Wenn eine Kommunikation möglich ist, versuchen Sie, sich gütlich über zentrale Fragen wie die Aufteilung von Vermögen und Schulden zu einigen. Das kann helfen, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ziehen Sie auch Mediation oder kollaborative Scheidungsmethoden in Betracht. Diese werden beispielsweise von einem Familienanwalt in Berlin angeboten, um Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen.

Anwalt für Vermögensaufteilung bei Scheidung

Das deutsche Scheidungsrecht ist komplex. Eine professionelle rechtliche Beratung ist unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren und eine faire sowie rechtssichere Aufteilung des Vermögens zu gewährleisten.

Die Rechtsanwälte von LSI Berlin unterstützen Sie dabei.

  • Erläuterung Ihres Güterstands: Wir erklären Ihnen, wie Ihr ehelicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) die Vermögensaufteilung beeinflusst und welche Ansprüche Ihnen zustehen.
    Prüfung von Eheverträgen: Besteht ein Ehevertrag, prüfen wir dessen Klauseln, um sicherzustellen, dass sie mit Ihren Interessen und dem deutschen Recht vereinbar sind.
  • Erstellung eines Vermögens- und Schuldenverzeichnisses: Wir helfen Ihnen, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vollständig zu erfassen, damit nichts übersehen wird – auch nicht versteckte Vermögenswerte, gemeinsame Konten oder Schulden.
  • Verhandlung einer fairen Vermögensaufteilung: Wir führen Verhandlungen mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt, um sicherzustellen, dass Vermögen wie Immobilien, Ersparnisse und Unternehmensanteile gerecht und gesetzeskonform aufgeteilt werden.
  • Minimierung steuerlicher Auswirkungen: Ihr Anwalt berät Sie zu den steuerlichen Folgen der Vermögensaufteilung und sorgt dafür, dass die Übertragungen möglichst steueroptimal gestaltet werden.
  • Mediation bei Streitigkeiten: Bei Uneinigkeit über die Aufteilung vermitteln wir, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  • Vertretung vor Gericht: Sollte keine Einigung möglich sein, vertreten wir Sie vor dem Familiengericht und setzen Ihre Ansprüche auf eine faire Vermögensaufteilung durch.
  • Sicherstellung der Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen: Nach der Scheidung unterstützen wir Sie dabei, dass Ihr Ex-Partner gerichtliche Anordnungen, beispielsweise zur Vermögensaufteilung oder zum Unterhalt, einhält – und setzen diese notfalls durch.

Kontaktieren Sie LSI Berlin noch heute, um eine strategische Herangehensweise für die Vermögensaufteilung zu planen oder um Vermögensstreitigkeiten sicher zu lösen.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig und weist besondere Umstände auf, die im Einzelnen von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollten, der in der Lage ist, die spezifische Situation zu beurteilen.

Erhalten Sie Ihren gerechten Anteil am ehelichen Vermögen

Eine Scheidung bringt häufig Unsicherheit mit sich, insbesondere wenn es um die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens geht. Um sicherzustellen, dass Sie Ihren gerechten Anteil erhalten, ist ein tiefes Verständnis des deutschen Scheidungs- und Güterrechts erforderlich.

Unser erfahrenes Anwaltsteam für Vermögensaufteilung hilft Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und faire Lösungen zu verhandeln.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um die Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen, um in Ihrem Scheidungsverfahren ein faires Ergebnis zu erzielen.

Lassen Sie sich nicht durch komplexe Immobiliengesetze benachteiligen.

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