Familienrecht

Schutzanordnung

Wenn Sie in Deutschland eine Schutzanordnung beantragen möchten, sind schnelles Handeln und eine klare rechtliche Beratung von entscheidender Bedeutung. Die Familienrechtsanwälte von LSI Berlin unterstützen Personen, die von Belästigung, Bedrohung oder häuslicher Gewalt betroffen sind, bei der Erlangung geeigneter Schutz oder Annäherungsverbote nach deutschem Recht.

Wir bieten vertrauliche und strategische Unterstützung, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Ihre Rechte vor Zivil oder Familiengerichten durchzusetzen. Unabhängig davon, ob Sie in Deutschland ansässig oder internationaler Mandant sind, stellt unser Team sicher, dass alle rechtlichen Schritte schnell und wirksam unternommen werden, um Sie und Ihre Familie zu schützen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Antragstellung auf Schutz oder Annäherungsanordnungen
  • Vertretung vor Familien und Zivilgerichten
  • Rechtsberatung bei Fällen häuslicher Gewalt oder Belästigung
  • Koordination mit Polizei und sozialen Diensten
  • Verlängerung oder Anpassung bestehender Schutzanordnungen

Eine Schutzanordnung ist ein gerichtliches Dokument, das erlassen wird, um eine Person vor Schaden, Belästigung oder Missbrauch zu schützen – typischerweise in Situationen von häuslicher Gewalt, Stalking, Belästigung oder Bedrohung. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Kontakt zwischen der schutzsuchenden Person (Antragstellerin bzw. Antragsteller) und der bedrohenden Person (Antragsgegnerin bzw. Antragsgegner) zu unterbinden. Diese Anordnungen können eine Vielzahl von Einschränkungen und Verpflichtungen enthalten.

In Deutschland wird eine Schutzanordnung im Regelfall auf Grundlage des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz, GewSchG) erlassen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Beratung und unternehmen Sie den ersten Schritt hin zu dem Schutz, den Sie benötigen.

Machen Sie den ersten Schritt, um den Schutz zu erhalten, den Sie benötigen.

Rufen Sie die Kanzlei an (Mo – Fr: 9.00 – 18.00 Uhr)
+49 (0)30 60599207

Kontaktieren Sie uns per E-Mail
[email protected]

Arten von Straftaten, vor denen eine Schutzanordnung schützen kann

Eine Schutzanordnung dient dem Schutz von Personen vor verschiedenen Formen von Belästigung, Missbrauch oder Bedrohung.

Zu den häufigsten erfassten Straftaten gehören:

  • Häusliche Gewalt: Körperlicher oder emotionaler Missbrauch innerhalb enger Beziehungen – etwa zwischen Partnern, Familienmitgliedern oder ehemaligen Partnern. Dazu zählen Schläge, Tritte, Würgen oder jede andere Form von gewalttätigem Verhalten.
  • Psychischer Missbrauch: Psychologische Manipulation, Einschüchterung, Gaslighting oder verbale Drohungen, die darauf abzielen, eine Person emotional zu kontrollieren oder zu verletzen.
  • Stalking & Belästigung: Wiederholte, unerwünschte Kontaktaufnahmen, Überwachung oder Drohungen, die Angst hervorrufen – einschließlich Cyberstalking oder ständiger Nachrichten.
  • Misshandlung älterer Menschen: Körperlicher, psychischer oder finanzieller Schaden, der älteren Personen zugefügt wird – häufig durch Pflegekräfte oder Familienangehörige.
  • Belästigung & Bedrohungen am Arbeitsplatz: Andauerndes Mobbing, Einschüchterung oder Drohungen mit Gewalt gegenüber einem Arbeitnehmer oder Kollegen.
  • Bedrohung mit Gewalt (Körperverletzung und Angriff): Verbale oder physische Drohungen, Versuche, jemanden zu verletzen, oder tatsächliche körperliche Angriffe.
  • Hausfriedensbruch & Sachbeschädigung: Unbefugtes Betreten einer Wohnung, eines Arbeitsplatzes oder eines anderen geschützten Bereichs sowie die vorsätzliche Zerstörung persönlichen Eigentums.

Wichtige Merkmale einer Schutzanordnung

Eine Schutzanordnung ist ein juristisches Instrument, das dazu dient, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, die bedroht oder missbraucht werden – insbesondere im privaten Umfeld.

Sie wird von einem Gericht auf Antrag erlassen und kann verschiedene Maßnahmen enthalten, wie z. B.:

  • Kontaktverbot: Der Antragsgegner darf keinen Kontakt mit der geschützten Person aufnehmen (telefonisch, per E-Mail oder persönlich).
  • Nähe- oder Aufenthaltsverbot: Der Antragsgegner darf sich nicht in der Nähe bestimmter Orte aufhalten, z. B. dem Wohnort, dem Arbeitsplatz oder der Schule der schutzsuchenden Person.
  • Wohnungszuweisung/Ausweisung: Der Antragsgegner kann verpflichtet werden, eine gemeinsame Wohnung zu verlassen, selbst wenn er Eigentümer oder Mietberechtigter ist.
  • Weitere Einschränkungen: Je nach Einzelfall kann das Gericht weitere Maßnahmen anordnen, insbesondere bei Stalking oder anhaltender Belästigung.

In der Regel wird die Schutzanordnung befristet – häufig für etwa sechs Monate bis zu einem Jahr – und kann verlängert werden, wenn weiterhin Gefahr besteht.

In dringenden Fällen kann das Verfahren beschleunigt werden, um sofortigen Schutz zu gewährleisten – je nach Beweislage und Art der Bedrohung.

Wenn Sie sich nicht anwaltlich vertreten lassen können, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Zudem gibt es in Deutschland zahlreiche Organisationen (z. B. Frauenhäuser oder Opferberatungsstellen), die Unterstützung im Verfahren bieten und rechtliche Beratung leisten.Frauenhäuser oder Opferberatungsstellen), die Unterstützung im Verfahren bieten und rechtlich beraten.

Wer kann eine Schutzanordnung beantragen?

Nach dem Gewaltschutzgesetz kann jede Person, die sich in Deutschland bedroht, belästigt oder Opfer von Gewalt ist, eine Schutzanordnung beantragen.

Dazu gehören:

  • Opfer häuslicher Gewalt: Ehepartner, Lebenspartner oder andere Familienangehörige, die körperlich, seelisch oder psychisch misshandelt werden – in einer laufenden oder bereits beendeten Beziehung. Dies gilt auch, wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr besteht.
  • Opfer von Stalking oder Belästigung. – Personen, die von einem ehemaligen Partner, einer bekannten Person oder sogar einem Fremden verfolgt oder belästigt werden.
  • Opfer von Bedrohungen: Personen, denen Gewalt angedroht wurde, sei es körperlich oder auf andere Weise.
  • Wenn ein Kind Gewalt oder Bedrohung erfahren hat, können Eltern oder Sorgeberechtigte eine Schutzanordnung für das Kind beantragen.
  • Weitere verletzliche Personen: Auch Nachbarn bzw. Mitbewohner:innen in einer Wohngemeinschaft, die Gewalt oder Bedrohung erleben, können Schutz beantragen.

Wie läuft die Antragstellung auf eine Schutzanordnung in Deutschland ab?

Der/die Schutzsuchende reicht den Antrag bei dem örtlich zuständigen Zivil- oder Familiengericht ein. Das Verfahren ist darauf ausgelegt, bei Gefahr schnell und effektiv Schutz zu bieten, und umfasst typischerweise folgende Schritte:

  1. Beweissammlung: Es ist hilfreich, möglichst viele Belege zusammenzutragen, beispielsweise Zeugenaussagen, ärztliche Atteste bei Verletzungen, Polizeiberichte, Nachrichten (SMS, E-Mail) oder Aufzeichnungen von Bedrohungen oder Belästigungen. Solche Beweise stärken den Antrag erheblich.
  2. Einreichen des Antrags: Der Antrag auf Schutzanordnung wird bei dem zuständigen Gericht gestellt – entweder von der betroffenen Person selbst oder mit anwaltlicher Hilfe. In dringenden Fällen kann auch eine Unterstützung durch eine Beratungsstelle erfolgen.
  3. Vorläufige (einstweilige) Schutzanordnung: Bei unmittelbarer Gefahr kann das Gericht schnell eine vorläufige Schutzanordnung erlassen, oft ohne ausführliche Anhörung, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
  4. Hauptsache-Verhandlung: In der Regel findet eine Anhörung statt, bei der der Antragsteller und der Antragsgegner gehört werden. Das Gericht prüft die Beweislage und trifft eine Entscheidung.
  5. Endgültige Schutzanordnung: Nach der Anhörung erlässt das Gericht die endgültige Entscheidung über die Schutzmaßnahmen.
  6. Sobald die Schutzanordnung in Kraft ist, ist sie rechtlich bindend. Verstößt der Antragsgegner gegen eine Maßnahme (z. B. Kontakt aufnehmen oder verbotene Orte aufsuchen), kann das erhebliche Konsequenzen haben: Polizeimaßnahmen, Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen sind möglich.

Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, einen Anwalt zu beauftragen, wird insbesondere in komplexen Fällen eine Rechtsberatung dringend empfohlen. Wir von LSI Berlin unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens, einschließlich der Einreichung des Antrags und Ihrer Vertretung vor Gericht. Wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Kanzlei, wenn Sie eine Schutzanordnung beantragen möchten.

Welche Wirkung hat eine Schutzanordnung?

Eine Schutzanordnung setzt rechtlich verbindliche Maßnahmen durch, um die Sicherheit der betroffenen Person zu gewährleisten und das Verhalten der bedrohenden Person einzuschränken. Diese Wirkungen sind ernst zu nehmen.

  • Kontaktverbot: Ein Kontaktverbot bedeutet, dass der Antragsgegner keinerlei Kontakt zur geschützten Person aufnehmen darf – weder persönlich noch über Telefon, Textnachricht, E-Mail oder soziale Medien. Auch indirekter Kontakt (z. B. über Dritte) ist untersagt, sofern nicht gerichtlich anders festgelegt (z. B. bei gemeinsamen Kindern).
  • Nähe- oder Aufenthaltsverbot (Näherungsverbot): Der Antragsgegner darf sich nicht in einem bestimmten Umfeld der geschützten Person aufhalten, typischerweise in deren Wohnung, an deren Arbeitsstelle, in deren Schule oder an anderen regelmäßigen Orten der Person. Die genaue Distanz legt das Gericht fest.
  • Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung (Wohnungsverweisung/Zuweisung der Wohnung): Teilt der Antragsgegner mit der geschützten Person eine Wohnung, so kann das Gericht anordnen, dass er diese sofort verlassen muss und nicht zurückkehren darf – selbst wenn er Eigentümer oder Mietvertragspartner ist.
  • Verbot von Nachstellung oder Belästigung: Das Gericht kann bestimmen, dass Belästigungen oder Stalking unterbunden werden, z. B. Verfolgen, Beobachten, unerwünschtes Erscheinen an Orten oder Überwachung, aber auch Cyber-Belästigung.

Wenn der Antragsgegner eine dieser Maßnahmen verletzt, können rechtliche Konsequenzen folgen, beispielsweise Bußgelder oder Strafen bei mehrfachen oder schweren Verstößen. Die Polizei kann einschreiten und den Antragsgegner entfernen oder festnehmen lassen.

Insbesondere wenn Kinder betroffen sind, kann das Gericht spezielle Regelungen im Sorgerecht oder Umgangsrecht treffen, um Kinder vor Gewalt und Bedrohung zu schützen.

Eine Schutzanordnung ist in der Regel befristet – häufig auf sechs Monate bis zu einem Jahr –, kann aber verlängert werden, wenn weiterhin eine Gefahr besteht.

Was passiert, wenn eine Schutzanordnung verletzt oder missachtet wird?

In Deutschland hat dies ernste rechtliche Konsequenzen für die Person, die sich nicht an die gerichtlichen Anordnungen hält. Das Gewaltschutzgesetz sieht klare Mechanismen zur Durchsetzung und Ahndung von Verstößen gegen Schutzanordnungen vor, um das Opfer zu schützen und den Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Verstößt die betroffene Person (also die Person, gegen die die Anordnung erlassen wurde) gegen eine der Auflagen der Schutzanordnung, beispielsweise durch Kontaktaufnahme mit dem Opfer, das Aufsuchen verbotener Orte oder Belästigung, kann die Polizei sofort einschreiten.

  • Das Opfer oder eine dritte Person (z. B. ein Zeuge) kann die Polizei über den Verstoß informieren.
  • Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann die Polizei die Person vorläufig festnehmen, um weiteren Schaden oder eine Gefahr für das Opfer zu verhindern.
  • Wird die Person in der Nähe des Opfers oder an einem verbotenen Ort angetroffen, kann die Polizei sie zwangsweise entfernen.

Ein Verstoß gegen eine Schutzanordnung ist in Deutschland grundsätzlich eine zivilrechtliche Angelegenheit, kann aber strafrechtliche Folgen haben, wenn der Verstoß mit Gewalt oder fortgesetzter Belästigung einhergeht.

Das Gericht kann gegen den Täter Ordnungsgelder verhängen, deren Höhe sich nach der Schwere und Häufigkeit des Verstoßes richtet. Diese Geldbußen können erheblich sein und dienen häufig als erste Maßnahme, bevor strengere Sanktionen, wie etwa Ordnungshaft, angeordnet werden.

Setzt die Person die Verstöße trotz verhängter Geldbuße fort oder handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß (zum Beispiel körperliche Übergriffe oder massive Belästigung), kann das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängen. Diese kann bis zu einem Jahr betragen, insbesondere bei körperlicher Gewalt, ernsthaften Drohungen oder Stalking. Wiederholte Verstöße können zu längeren Haftstrafen führen.

Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann das Opfer beim Zivilgericht Zwangsmaßnahmen beantragen, um die Einhaltung der Schutzanordnung durchzusetzen. Diese können Zwangsgelder oder Zwangshaft umfassen und dienen dazu, die Befolgung der gerichtlichen Anordnung sicherzustellen.

Körperverletzung, Gewaltandrohungen, Stalking, fortgesetzte Belästigung und andere strafbare Handlungen können sowohl zivilrechtliche Sanktionen (Geldstrafen und Haft) als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Letztere können zu schwereren Strafen führen, einschließlich längerer Haftzeiten und eines Strafregistereintrags. Dieser kann sich negativ auf Beschäftigung, Wohnungssuche und andere Lebensbereiche auswirken.

Anwältliche Unterstützung bei Schutzanordnungen in Deutschland

Ein Familienanwalt kann Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Erlangung einer Schutzanordnung wertvolle Unterstützung bieten. Wir beraten, vertreten und begleiten Sie vor Gericht, um sicherzustellen, dass die Schutzanordnung gewährt und wirksam durchgesetzt wird.

In der Anwaltskanzlei LSI Berlin bieten wir Ihnen professionelle rechtliche Unterstützung, damit Ihr Antrag effizient bearbeitet wird und Sie schnell den erforderlichen Schutz erhalten.

Rechtsberatung & Fallanalyse

Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte hören sich Ihre Situation an, prüfen die Fakten sorgfältig und bewerten die möglichen rechtlichen Optionen, die Ihnen gemäß dem Gewaltschutzgesetz zur Verfügung stehen. Wir nehmen uns die Zeit, die Art der Drohungen oder Gewalt, denen Sie ausgesetzt sind, zu verstehen, und beraten Sie, ob eine Schutzanordnung die wirksamste Abhilfe für Ihre Situation darstellt.

Wir erläutern Ihnen auch ausführlich Ihre Rechte, einschließlich der spezifischen Schutzmaßnahmen, die Sie beantragen können, beispielsweise Kontaktverbote, einstweilige Verfügungen oder die Entfernung des Täters aus einer gemeinsamen Wohnung. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie umfassend über Ihre Optionen informiert sind, damit Sie die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden treffen können.

Zudem wird unser Rechtsteam eine Strategie entwerfen, um Ihre Chancen zu maximieren, schnell den benötigten Schutz zu erhalten.

Erstellung juristischer Dokumente

Das Verfahren zur Erlangung einer Schutzanordnung verlangt ein präzises und gut dokumentiertes Vorgehen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines klaren Antrags, in dem die erlebten Gewalt- oder Bedrohungssituationen geschildert und alle relevanten Beweise (Polizeiberichte, Zeugenaussagen, ärztliche Unterlagen, Nachrichten usw.) eingebracht werden.

Vertretung vor Gericht

Geht Ihr Verfahren in die gerichtliche Anhörung, ist eine kompetente Vertretung essenziell. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch alle Verfahrensstufen, bereitet Sie auf die Anhörung vor, koordiniert Zeugenaussagen und präsentiert Ihre Anliegen klar und überzeugend. Widerspricht der Antragsgegner den Maßnahmen, führen wir ggf. Kreuzvernehmungen und rechtliche Argumentationen durch, um den Schutz für Sie durchzusetzen.

Sofortiger Schutz

Befinden Sie sich in akuter Gefahr, kann unsere Kanzlei die notwendigen Schritte einleiten, damit eine vorläufige Schutzanordnung rasch erlassen wird, beispielsweise ein Kontakt- oder Aufenthaltsverbot gegen den Täter.

Durchsetzung und Überwachung

Wird Ihre Schutzanordnung missachtet, unterstützen wir Sie bei der Meldung an die Polizei, der Einleitung rechtlicher Schritte und der Verfolgung von Verstößen, damit Ihre Sicherheit nicht erneut gefährdet wird.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig und weist besondere Umstände auf, die im Einzelnen von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollten, der in der Lage ist, die spezifische Situation zu beurteilen.

Sofortiger rechtlicher Schutz – Ihr nächster Schritt

Wenn Sie sich bedroht fühlen und sofortigen rechtlichen Schutz benötigen, etwa wegen häuslicher Gewalt, Stalking oder Bedrohung, sind wir bereit, für Sie tätig zu werden. Ihre Sicherheit steht im Mittelpunkt. Wir sorgen dafür, dass das Recht auf Ihrer Seite ist.

Rufen Sie uns noch heute an und lassen Sie uns gemeinsam den Schutz organisieren, den Sie verdienen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um umgehend Rechtsschutz und Sicherheit zu erhalten.

Rufen Sie die Kanzlei an (Mo – Fr: 9.00 – 18.00 Uhr)
+49 (0)30 60599207

Kontaktieren Sie uns per E-Mail
[email protected]

Bitte kontaktieren Sie uns, um in einem vertraulichen Gespräch zu erörtern, wie wir Ihnen zu dem Rechtsschutz verhelfen können, den Sie verdienen.

Phone Icon

Rufen Sie uns an

+49 (0)30 60599207

Address Icon

Kanzlei Berlin

Unter den Linden 10, 10117 Berlin