Gesellschaftsrecht

Steuern für Kapitalgesellschaften und Unternehmen

Wenn ein Unternehmen in Deutschland registriert wird, unterliegt es einem komplexen Steuersystem, das je nach Rechtsform und Standort unterschiedlich ausfällt. Für Unternehmer, ausländische Investoren und Geschäftsinhaber ist es entscheidend, das deutsche Steuersystem zu verstehen, um ihre Verpflichtungen effizient zu erfüllen, Strafen zu vermeiden und die Rentabilität zu maximieren.

Deutschland ist bekannt für eine strenge Steuerkonformität – daher ist ein strategischer Ansatz von Anfang an unerlässlich. Die Zusammenarbeit mit einem Experten für Gesellschafts- und Steuerrecht kann Unternehmern und Buchhaltern erheblich dabei helfen, die Steuerstruktur bereits ab der Gründung korrekt aufzusetzen.

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Welche Steuern zahlen Unternehmen in Deutschland?

Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, unterliegen mehreren zentralen Steuerarten. Die wichtigsten sind:

  • Körperschaftsteuer: Ein einheitlicher Steuersatz von 15 % auf den Nettogewinn.
  • Solidaritätszuschlag: Ein Zuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.
  • Gewerbesteuer: Eine kommunale Steuer zwischen 7 % und 17 %, abhängig vom Standort.
  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): In der Regel 19 %, ermäßigt 7 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
SteuerartBeschreibungSatz
KörperschaftsteuerSteuer auf den Jahresnettogewinn von Kapitalgesellschaften15 %
SolidaritätszuschlagZuschlag auf die Körperschaftsteuer5,5 % der Körperschaftsteuer
GewerbesteuerKommunale Steuer, abhängig vom Standort7 %–17 %
UmsatzsteuerIndirekte Steuer auf Waren/Dienstleistungen19 % (bzw. 7 % ermäßigt)

Wenn das Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, ist es außerdem für die Abführung von Lohnsteuer, Sozialabgaben und ggf. Kirchensteuer verantwortlich.

Körperschaftsteuer

Dies ist die Hauptsteuer auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG. Der Steuersatz beträgt 15 % und wird auf den jährlichen Nettogewinn berechnet.

Unternehmen müssen jährlich eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Gewinn nach deutschem Handelsrecht. Es können verschiedene Abzüge und Freibeträge geltend gemacht werden.

Gängige Abzugsmöglichkeiten umfassen:

  • Betriebsausgaben
  • Abschreibungen auf Vermögenswerte
  • Verlustvorträge (unter bestimmten Bedingungen)

Eine sorgfältige Abzugsplanung ist besonders bei konzerninternen Transaktionen, Kostenverteilungen oder Gesellschaftervereinbarungen ratsam – hier empfiehlt sich juristische Unterstützung. Fehler können zu Prüfungen oder versagten Abzügen führen.

Gewerbesteuer: Funktionsweise und Unterschiede

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf gewerbliche Tätigkeiten – mit einem entscheidenden Unterschied: Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde.

Sie berechnet sich durch Multiplikation eines Basissteuersatzes von 3,5 % mit dem kommunalen Hebesatz, der zwischen 200 % und 900 % liegen kann (z. B. ca. 14,35 % in Berlin, bis zu 17 % in München, in kleineren Städten teils unter 13 %).

Die Steuer betrifft nicht nur den Hauptsitz, sondern auch Zweigstellen oder Betriebsstätten in anderen Gemeinden. Daher ist die Standortwahl auch eine rechtlich-strategische Entscheidung.

Juristische Beratung kann bei Standortwahl und Strukturierung helfen, um die Gewerbesteuerlast zu optimieren

Umsatzsteuerregistrierung und -pflichten in Deutschland

Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die in Deutschland Waren oder Dienstleistungen verkaufen, umsatzsteuerlich registriert sein – es sei denn, sie fallen unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.

Zentrale Pflichten:

  • Anmeldung beim zuständigen Finanzamt
  • Ausstellung umsatzsteuerkonformer Rechnungen
  • Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Vorsteuerabzug bei geschäftlichen Ausgaben

Bei internationalen Transaktionen kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, bei dem die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

Ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Berlin oder Deutschland kann sicherstellen, dass Ihre Verträge, Verkaufsprozesse und Buchhaltung den Umsatzsteuerregeln entsprechen – insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften und innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Besteuerung: GmbH vs. UG vs. Personengesellschaften

Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung in Deutschland ist die Wahl der Rechtsform. Sie beeinflusst nicht nur Haftung, Führung und Außenwirkung, sondern auch die steuerliche Behandlung.

Die drei häufigsten Unternehmensformen in Deutschland sind:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft)
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Diese Strukturen unterscheiden sich steuerlich deutlich und wirken sich auf Liquidität, Compliance und Verwaltungskomplexität aus.

GmbH und UG sind Kapitalgesellschaften – sie gelten als juristische Personen und unterliegen der Körperschaftsteuer.

Die UG ist eine Art „Mini-GmbH“ mit denselben Steuersätzen. Da die Gesellschaft selbst besteuert wird, werden Gewinnausschüttungen zusätzlich auf Ebene der Gesellschafter mit Kapitalertragsteuer (25 % + Solidaritätszuschlag) besteuert.

Die UG erfordert lediglich 1 € Stammkapital, muss jedoch 25 % des Jahresgewinns als Rücklage einbehalten, bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind.

Die GmbH genießt mehr Marktreputation und bietet bessere Finanzierungsmöglichkeiten.

Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG unterliegen dem Transparenzprinzip: Die Gesellschaft selbst zahlt keine Einkommensteuer. Die Gewinne werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und dort individuell mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (14–45 %) versteuert.

Gewerbesteuer fällt auch hier an, jedoch können natürliche Personen sie teilweise auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen.

Personengesellschaften sind steuerlich oft effizienter in den Anfangsjahren – bei niedrigem persönlichem Einkommen. Je nach Partnerstruktur kann die steuerliche Komplexität jedoch steigen.

Steuerrisiken und Compliance: Warum rechtliche Unterstützung entscheidend ist

Das deutsche Steuersystem gilt als eines der strengsten und komplexesten in Europa. Fehler können schwerwiegende finanzielle, rechtliche und reputationsbezogene Folgen haben.

Regelmäßige Gesetzesänderungen, regionale Steuersätze, grenzüberschreitende Geschäfte und datenbasierte Prüfungsverfahren erhöhen die Anforderungen.

Typische Risiken:

  • Falsche Einordnung der Geschäftstätigkeit oder Rechtsform: kann zu ineffizienter Besteuerung oder steuerlicher Haftung führen.
  • Unvollständige oder verspätete Erklärungen: führen zu Bußgeldern, Verzugszinsen oder Betriebsprüfungen – selbst bei unbeabsichtigten Fehlern.
  • Fehlerhafte Behandlung grenzüberschreitender Geschäfte: Deutschland beteiligt sich an internationalen Steuertransparenzinitiativen (OECD BEPS, DAC6). Themen wie Verrechnungspreise, Fremdvergleichsgrundsätze, Reverse-Charge und Doppelbesteuerung stehen im Fokus.
  • Übersehene Betriebsstätten: Ausländische Unternehmen können unbeabsichtigt eine steuerpflichtige Präsenz in Deutschland begründen – insbesondere Start-ups und digitale Dienstleister.

Ein erfahrener Steueranwalt kann proaktiv helfen, Risiken zu vermeiden – durch strategische Planung, rechtssichere Dokumentation und kontinuierliche Compliance-Begleitung.

In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern sorgt ein Unternehmensjurist dafür, dass die rechtliche Struktur Ihres Unternehmens Ihre steuerliche Strategie unterstützt und gesetzlichen Anforderungen entspricht.

* Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist einzigartig und weist besondere Umstände auf, die im Einzelnen von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollten, der in der Lage ist, die spezifische Situation zu beurteilen.

Rechtliche Unterstützung für Ihre Unternehmensbesteuerung

Bei LSI Berlin bieten wir umfassende Rechts- und Steuerberatung, damit Ihr Unternehmen vollständig mit dem deutschen Steuerrecht konform ist. Unser kooperativer Ansatz bindet zertifizierte Steuerberater ein und ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen, die rechtliche Sicherheit mit steuerlicher Effizienz verbinden.

Unsere Leistungen umfassen die Steuerstrukturplanung für nationale und grenzüberschreitende Aktivitäten sowie die vertragliche Gestaltung nach steuerlicher Strategie. Sie benötigen Klarheit bei komplexen Steuerfragen? Wir begleiten Sie bei verbindlichen Auskünften und gestalten Verfahren im Vorfeld planbar. Bei Betriebsprüfungen vertreten wir Sie umfassend – rechtlich wie praktisch.

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